Durch den Genuss von Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak entstehen Ablagerungen auf den Zähnen. Diese können durch professionelle Zahnreinigungen abgetragen werden, so dass die natürliche Farbe wieder zum Vorschein kommt.
Auch deshalb raten wir zur regelmäßigen Prophylaxe beim Zahnarzt.
Bei unseren Angeboten zur Zahnästhetik geht es darüberhinaus darum, ihren Zähnen ihr gesundes und gepflegtes Aussehen zurückzugeben.
Dies kann z.B. durch Korrektur von Zahnfehlstellungen, Bedeckung von freiliegenden Zahnhälsen, Zahnersatz wie Kronen und Brücken aus Vollkeramik, durch Bleaching (Bleichen) oder Veneers (keramische Abdeckschalen) erreicht werden.
Bleaching
Die echte Farbe der Zähne kann mit einer bloßen Reinigung in der Regel nicht aufgehellt werden.
Beim sogenannten "Bleaching" (Bleichen) kann durch Auftragen eines Bleichmittels die Farbe bis zu mehrere Nuancen verändert werden. Dabei wird das Zahnfleisch mit einem schützenden Material abgedeckt.
Bleaching darf nur an gesunden Zähnen und unter Berücksichtigung medizinischer Aspkete eingesetzt werden, daher ist eine eingehende Untersuchung in unserer Praxis nötig.
Grundsätzlich ist es möglich, eine Trägerschiene für die Anwendung zu Hause individuell nach Ihren Zahnabdrücken erstellen zu lassen.
Wir empfehlen jedoch die kontrollierte Anwendung in unserer Praxis.
Das Bleaching ist in aller Regel eine kosmetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit, die von den Krankenkassen nicht bezahlt wird.
Veneers (Verblendschalen)
Veneers sind hauchdünne Keramikschalen, die insbesondere im Frontzahnbereich bei Verfärbung, Absplitterungen oder Füllungen für ästhetische Korrektur sorgen.
Die individuell präzise angefertigten Keramikschalen werden mithilfe eines dauerhaften Haftmittels durch chemisch-physikalische Verbindung am Zahn befestigt.
Der eigentliche Zahn bleibt dabei von größerem Substanzverlust verschont.
Auch Veneers sind in aller Regel kosmetische Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden.